Hallo Smmyyy,
angenommen dieses Arbeitszeugnis wäre seitens eines großen (Handels-)Unternehmens ausgestellt- und ggf. vom verantwortlichen Personalchef unterschrieben worden, weshalb ich es wörtlich und ernst nähme, würde ich sagen dass hier einer ehemalige Mitarbeiterin Diebstahl unterstellt wird ... und ihr darum eine Eigenkündigung nahe gelegt wurde.
Jetzt ist es aber wohl eher so, dass es sich hier über ein eher kleines Unternehmen handelt... und dein Zeugnis von jemandem ver(brochen)fasst wurde der davon eigentlich gar keine Ahnung hat.
Smmyyy schrieb am 04.09.2022:
Hallo, nachdem ich die letzten zwei Jahre in einer Filiale eines Fachgeschäftes tätig war, habe ich mich nun beruflich neu orientiert.
Mein alter Arbeitgeber verabschiedete mich mit großen Worten und sehr viel Lob.
Nun habe ich mein Arbeitszeugnis erhalten, welches ich sehr enttäuschend finde.
Auf Nachfrage wurde mir nun gesagt, dass ein immer ein 'Standard-Zeugnis' genutzt wird, so auch bei mir.
Alles, was mir fehlt oder ich geändert haben möchte, soll ich nun mitteilen.
OK, hier ein paar Hinweise... die aber keinesfalls vollständig sein können.
Vielleicht mögt ihr das Zeugnis mal ansehen. Es fehlen doch die grundlegendsten Fakten, nichtmals eine Vorstellung des Unternehmens ist vorhanden. Wo setze ich nun, als Laie, bloß an um ein vernünftiges Zeugnis zu erhalten?
Anbei einmal das Arbeitszeugnis:
Zeugnis
Frau xxx, geb. am xxx, wohnhaft in xxx,
war in der Zeit vom xx.xx.2020 bis xx.xx.2022 als Verkäuferin in unserer Filiale in xxx
beschäftigt.
deine Adresse hat nichts in deinem Zeugnis verloren, insbesondere ein ausgefülltes Adressfeld ist verboten.
"Beschäftigt" wird derjenige, der nicht von selbst "tätig" wird.
Ab dem xx.xx.2022 übernahm Frau xxx in Abwesenheit der Filialleitung vertretungsweise die organisatorischen Aufgaben der Filiale.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte insbesondere:
fachgerechte Kundenberatung und Verkauf
Warenpräsentation
Sortimentspflege
Kassentätigkeiten
Personalplanung
Aufgrund der Kassentätigkeit MUSS das Zeugnis eines ehrlichen Mitarbeiters einen Ehrlichkeitsvermerk enthalten. So wurde bereits richterlich entschieden.
Im Umkehrschluss darf der Leser unterstellen dass das Fehlen eines Ehrlichkeitsvermerk als Hinweis auf Diebstahl verstanden werden soll.
Ansonsten- sind die Aufgaben richtig, vollständig und in der korrekten Reihenfolge aufgeführt?
Frau xxx erledigte dieses umfangreiche Aufgabengebiet stets zu unserer vollen >Zufriedenheit.
Es fehlen sämtliche vom Leser erwartete Aussagen und Wertungen zu Arbeitsweise- und leistung, Fachwissen, Engagement , Belastbarkeit, Erfolg ... usw. pp. etc.
Diese allg. Leistungsbeurteilung steht für sich gesehen für eine gute Wertung.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer einwandfrei. Dabei war sie aufgrund ihres freundlichen Auftretens auch bei unseren Kunden und Lieferanten ein stets
geschätzter Ansprechpartner.
OK
Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.
Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Bedauert wird dein Ausscheiden also nicht.
Smmyyy, jetzt hast du also die Möglichkeit eine Änderung einzureichen... selbst daran herumbasteln solltest du allerdings nicht, zumal das Zeugnis nahezu vollständig neu erstellt werden muss. Stattdessen solltest du dringend Kontakt zu einem qualifizierten Ghostwriter aufnehmen.
Auch wenn ich selbst für das Verfassen von Arbeitszeugnissen aktuell nicht zur Verfügung stehe kann ich dir einen diesbezüglichen Kontakt herstellen. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die diese Hilfestellung gelegentlich zur Verfügung stellen. Kontaktiere mich bei Interesse gerne unter "bewerbungsfragen@hotmail.com".
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